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Arbeitgeber-Verbände

Die Gründung des ersten deutschen Arbeitgeberverbands (Deutscher Buchdruckverein) geht auf das Jahr 1869 zurück. Im Jahr 1890 folgte die Gründung des Gesamtverbands Deutscher Metallindustrieller und im Jahr 1904 die Gründung zweier Dachverbände: Die Hauptstelle der deutschen Arbeitgeberverbände und der Verein deutscher Arbeitgeberverbände. Im Jahr 1913 schlossen sich beide Verbände zur Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände zusammen.

In Arbeitgeberverbänden sind Arbeitgeber (Unternehmer) branchenorientiert zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen gegenüber den Gewerkschaften und staatlichen Institutionen zu vertreten. Zu den Interessen zählen alle relevanten tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Themen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es Zusammenschlüsse von Arbeitgeberverbänden in europäischen Dachverbänden.

Eines der wichtigsten Aktionsfelder für die Arbeitgeberverbände sind die Tarifverhandlungen. Zudem unterstützen die Verbände ihre Mitglieder durch Informationsdienste und Rechtshilfe.

Eine spezielle Zuwendung der Arbeitgeberverbände gilt der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem werden beispielsweise für regierungsnahe oder mediennahe Interessenvertretungen sogenannte Lobbyisten eingesetzt. Ziel ist es, die eigenen Interessen bei Themen der Gesetzgebung, Wirtschaft, Wirtschaftsförderung und steuerlichen Anliegen gegenüber Entscheidungsträgern vorzutragen und zu vertreten. Nicht nur Arbeitgeberverbände betreiben einen sogenannten Lobbyismus, sondern zum Beispiel auch Gewerkschaften, Kirchen und Nicht-Regierungsorganisationen.  

 

 

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