Gewerkschaften
In Deutschland liegen die Anfänge von gewerkschaftlichen Bestrebungen in den revolutionären Jahren 1848/49.
Als erste zentral organisierte Gewerkschaft gilt der 1865 in Leipzig gegründete
Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein.
Bis heute agieren einige Gewerkschaften als eingetragene Vereine.
Andere haben den Rechtsstatus rechtsfähiger Personenvereinigungen, ähnlich wie die politischen Parteien.
Finanzieren tun sich die Gewerkschaften wie Vereine, durch die Vereinnahmung von Mitgliedsbeiträgen.
Viele Gewerkschaften sind in Dachverbänden organisiert, wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB),
dem Deutschen Beamtenbund (DBB) und dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB).
Zudem gibt es eine Reihe unabhängiger Sparten- und Berufsgewerkschaften.
Die bekannteste und umstrittenste von ihnen dürfte seit Jahren die Berufsgewerkschaft der Lokführer sein.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist von allen die größte gewerkschaftliche Organisation.
In ihr sind zirka 80 Prozent aller deutschen Gewerkschaftsmitglieder organisiert.
Seit Jahren sinken bei vielen Gewerkschaften die Mitgliederzahlen.
Waren beim BGB im Jahr 1991 noch über elf Millionen Mitglieder organisiert,
so ging deren Anzahl bis 2022 auf 5,6 Millionen zurück.
Hauptthemen bei den Gewerkschaften sind:
• Tarifverhandlungen
Die wichtigsten Themen für die Gewerkschaften sind die Tarifverhandlungen und der Arbeitskampf
zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber den Arbeitgebern.
Gesetze regeln diese Themen im Tarif- und Streikrecht.
• Betriebliche Mitbestimmung
Bei der Initiierung und Besetzung von Betriebsräten für die betriebliche Mitbestimmung und Mitarbeitervertretung
spielen Gewerkschaften eine wichtige Rolle.
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei folgenden betrieblichen Themen:
Arbeitzeitgestaltung, Weiterbildung, Einführung neuer Technologien, Betriebsvereinbarungen,
Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz.
• Unternehmensmitbestimmung
Bei größeren Unternehmen (über 2.000 Beschäftigte) haben die Gewerkschaften das Recht,
zwei bis drei Vertreter in die jeweiligen Aufsichtsräte zu entsenden.
Durch diese Beteiligungen bei den Aufsichtsräten sollen die Interessen der Arbeitnehmer in diesen Unternehmen besser vertreten sein.
• Ehrenamtliche Richter beim Arbeitsgericht
Auch bei der Besetzung von Stellen ehrenamtlicher Richter bei den Arbeitsgerichten sind die Gewerkschaften beteiligt.
Die Kammern der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte setzen sich aus einem Berufsrichter und
zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.
Die ehrenamtlichen Richterstellen werden paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kreisen besetzt.
Durch die sehr dynamischen Veränderungen in der Arbeitswelt, bedingt durch Strukturwandel, Globalisierung und technische Neuerungen,
sehen die Gewerkschaften und die Wirtschaft in den nächsten Jahren große Herausforderungen auf sich zukommen.